2. VORHABEN
Klimawandelfolgen und Maßnahmen zur Anpassung zu berücksichtigen, ist insbesondere für große Vorhaben mit hohem Investitionsvolumen und langen Planungshorizonten relevant. Frühzeitige und vorrausschauende Integration in die Projektkonzeption und -entwicklung können später Folgekosten und negative Auswirkungen auf Mensch, Gesellschaft und Umwelt reduzieren.
Klimawandelfolgen sollten insbesondere dann berücksichtigt werden, wenn das Vorhaben anfällig für Unfälle und Katastrophen ist, die infolge des Klimawandels am Standort vermehrt und/oder mit höherer Intensität auftreten können. Die dadurch erhöhten Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt sind in den „Projektdatenblättern“ fett gekennzeichnet.
Hilfestellungen für eine vertiefende Prüfung der Betroffenheit der Projektumwelt finden Sie im „UVPklimafit“ Schritt „Betroffenheit Projektumwelt“.
Ziel dieses Schrittes des „UVPklimafit-Wegweisers“ ist es, mögliche Auswirkungen auf das Vorhaben durch potentielle Klimawandelfolgen zu prüfen und vorausschauend Anpassungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
FRAGEN
Betroffenheit durch potentielle Klimawandelfolgen
- In welchen Aspekten ist das Vorhaben anfällig gegenüber potentiellen Klimawandelfolgen?
- Ist das Vorhaben anfällig für Unfälle/Katastrophen, die infolge des Klimawandels am Standort vermehrt und/oder mit höherer Intensität auftreten können, so dass sich erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ergeben können?
Vertiefende Betrachtung
- Verstärken die Klimafolgewirkungen bestimmter Klimasignale die Vorhabenwirkung auf die Projektumwelt (betrifft nur erhebliche Umweltauswirkungen)?
UNTERSTÜTZENDE INFO ZUR ABSCHÄTZUNG DER BETROFFENHEIT
„UVPklimafit“ unterstützt Sie, mit einem downloadbaren „Projektdatenblatt“ abzuschätzen, ob und in welchen Aspekten ihr Vorhaben betroffen ist. Verfügbar sind „Projektdatenblätter“ für acht unterschiedliche Vorhabenstypen.
Im Zentrum stehen mögliche Folgen des Klimawandels für das Vorhaben in Abhängigkeit vom Standort und den spezifischen geographischen/topographischen Gegebenheiten (Spalten 1-5). Darüber hinaus weisen die Projektdatenblätter gesondert auf Auswirkungen des Projektes hin, die auf Grund der klimatischen Veränderungen verstärkt auf die Projektumwelt einwirken könnten. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie zu erheblichen Umweltauswirkungen führen (Spalte 6).